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   KG, 09.05.2001 - 24 W 3082/00   

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https://dejure.org/2001,5417
KG, 09.05.2001 - 24 W 3082/00 (https://dejure.org/2001,5417)
KG, Entscheidung vom 09.05.2001 - 24 W 3082/00 (https://dejure.org/2001,5417)
KG, Entscheidung vom 09. Mai 2001 - 24 W 3082/00 (https://dejure.org/2001,5417)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigentumswohnung; Wohngeldanspruch; Anspruchsgegner KG; Wohngeldschuldner; Grundbucheintragung; Amtslöschung im Grundbuch

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2
    Wohnungseigentum - Wohngeldschuldner - vermögenslose Kommanditgesellschaft - rechtswidrige Amtslöschung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2001, 329
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus KG, 09.05.2001 - 24 W 3082/00
    Schuldner des Wohngeldanspruchs ist derjenige, der bei Fälligkeit der wahre Wohnungseigentümer ist (BGHZ 104, 197, 201, 203; Hauger a. a. O. § 28 Rdnr. 6).
  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus KG, 09.05.2001 - 24 W 3082/00
    Wer lediglich Bucheigentümer ist, haftet nicht für Wohngeldschulden (BGH WE 1995, 57 = NJW 1994, 3352 = MDR 1994, 1206 für den Fall der Anfechtung des Wohnungseigentumskaufvertrages und der Auflassung; vgl. auch BGHZ 142, 290 = NJW 1999, 3713 = MDR 2000, 21 für den Fall des Eigentumserwerbs durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren).
  • BGH, 21.06.1979 - IX ZR 69/75

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 09.05.2001 - 24 W 3082/00
    Die Löschungseintragung wirkt jedoch in jedem Fall nur deklaratorisch (BGH NJW 1979, 1987; OLG Düsseldorf GmbHR 1995, 233, 234; Baumbach/Hopt a. a. O. § 157 Rdnr. 3).
  • BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94

    Rechtsfolgen der Rückwirkung der Anfechtung des Erwerbs von Wohnungs- oder

    Auszug aus KG, 09.05.2001 - 24 W 3082/00
    Wer lediglich Bucheigentümer ist, haftet nicht für Wohngeldschulden (BGH WE 1995, 57 = NJW 1994, 3352 = MDR 1994, 1206 für den Fall der Anfechtung des Wohnungseigentumskaufvertrages und der Auflassung; vgl. auch BGHZ 142, 290 = NJW 1999, 3713 = MDR 2000, 21 für den Fall des Eigentumserwerbs durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren).
  • BGH, 24.03.1983 - VII ZB 28/82

    Zur Tragung der Gemeinschaftskosten nach Veräußerung des Wohnungseigentums

    Auszug aus KG, 09.05.2001 - 24 W 3082/00
    Das ist aufgrund der gesetzlichen Vermutung der §§ 891 BGB grundsätzlich derjenige, der im Grundbuch als Wohnungseigentümer eingetragen ist (BGHZ 87, 138 = NJW 1983, 1615; Hauger a. a. O. § 16 Rdnr. 46 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.1994 - 3 Wx 354/94

    Weitere Beschwerde bei Ablehnung eines Amtslöschungsverfahrens

    Auszug aus KG, 09.05.2001 - 24 W 3082/00
    Die Löschungseintragung wirkt jedoch in jedem Fall nur deklaratorisch (BGH NJW 1979, 1987; OLG Düsseldorf GmbHR 1995, 233, 234; Baumbach/Hopt a. a. O. § 157 Rdnr. 3).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 43/99

    Vermögenslosigkeit

    Auszug aus KG, 09.05.2001 - 24 W 3082/00
    Vermögenslosigkeit liegt hiernach also dann vor, wenn bei der Gesellschaft keine Aktiva mehr vorhanden sind, die ein ordentlicher Kaufmann in seine Bilanz einsetzen kann, d. h. zu Gunsten der Gläubiger keine verwertbaren Vermögensgegenstände mehr vorhanden sind (BayObLG GmbHR 1999, 414; Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck GmbHG 17. Auflage § 77 Rdnr. 5).
  • KG, 26.11.2001 - 24 W 7/01

    Versorgungssperre der Wohnungseigentümergemeinschaft auch gegenüber Mieter

    Wie der Senat mit Beschluss vom 9. Mai 2001 (24 W 3082/00, ZWE 2001, 329) entschieden hat, ist die KG noch nicht erloschen, weil sie noch Eigentümerin der Wohnung Nr. 14 ist, die von der Antragstellerin zu 2) bewohnt wird.

    Auch wenn der Senat (Beschluss vom 9. Mai 2001, 24 W 3082/00, ZWE 2001, 329) den rechtlichen Ausgangspunkt des Landgerichts nicht teilt, dass die KG erloschen ist und das Wohnungseigentum auf die Komplementär-GmbH und die Antragstellerin zu 2) als einzige Kommanditistin in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts übergegangen ist, ändert sich an der Zulässigkeit des Beschwerdeverfahrens wie auch des erstinstanzlichen Beschlussanfechtungsverfahrens nichts.

    Auch wenn ein Entziehungsgrund nach § 18 WEG vorliegt, schließt dieser weniger belastende Maßnahmen nicht aus; dem gemäß ist die Wohnungseigentümergemeinschaft unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit berechtigt, den Betreffenden bei erheblichen Wohngeldrückständen von der Versorgung mit Wasser und Heizenergie auszuschließen (OLG Hamm OLGZ 1994, 269; Senat ZWE 2001, 329).

  • LG München II, 16.08.2004 - 6 T 2652/04

    Deutsche Bahn AG: Zurechnung von Erklärungen im Grundbuchverfahren

    Die Löschung hat nämlich keine konstitutive, sondern nur deklaratorische Wirkung (KG, ZWE 2001, 329 ; OLG Düsseldorf, GmbHR 1995, 233 ; BayObLG, BB 1983, 82; BGH, NJW 1979, 1987 ).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.02.2019 - 75 C 53/18

    Wohngeldschulden - Haftung eines Wohnungseigentümers

    Denn wer lediglich Bucheigentümer ist, haftet nicht für Wohngeldschulden (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Okt. 1994 - V ZB 2/94, NJW 1993, 3352; KG, Beschl. v. 9. Mai 2001 - 24 W 3082/01, KGR Berlin 2001, 377; OLG Stuttgart, Beschl. v. 8. März 2005 - 8 W 39/05, NZM 2005, 426).
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